Leihgeräte½ Tag1 Tag
Anhänger, klein, 750 kg29,00 €
Anhänger, groß, Kipppritsche, 2500 kg45,00 €
ATV / QUAD129,00€
Aufsitzmäher70,00 €100,00€
Rasenmäher25,00€40,00€
Balkenmäher50,00 €75,00 €
Bodenfräse, 70 cm, 9 PS, Hydro75,00€100,00€
Elektro-Säge25,00€35,00€
Gartenhacke30,00€50,00€
Gartenhäcksler 220/380 V40,00€60,00€
Holzhäcksler GreenMech, Benzin, auf Fahrgestell, 3 Std.
120,00€Jede weitere Std.30,00€
Heckenschere, Elektro20,00€30,00€
Heckenschere, Benzin/Akku40,00€60,00€
Hochdruckreiniger, kalt35,00€60,00€
Hochdruckreiniger, warm70,00€100,00€
Holzspalter, kurz, 55 cm50,00€80,00€
Holzspalter, 12 to., Benzin, auf Fahrgestell75,00€130,00€
Kreissäge, Brennholz60,00€90,00€
Laubsauger, Benzin, tragbar40,00€60,00€
Motorsense, Benzin/Akku40,00€60,00€
Motorsäge Benzin/Akku40,00€60,00€
Hochentaster,Benzin/Akku40,00€60,00€
Aufsitzmulcher90,00€140,00€
Entfeuchter20,00€
Pflanzfuchs-Erdbohrgerät60,00€90,00€
Rüttelplatte,klein40,00€60,00€
Rüttelplatte,groß60,00€90,00€
Ventilator15,00€
Schneefräse70,00€100,00€
Stromerzeuger50,00€75,00€
Vertikutierer20,00€35,00€
Wurzelstockfräse Vermeer SC 252  
Fräsbereich: Über Planum: 64 cm Unter Planum: 33 cm Schwenkradius: 99 cm
Breite: 89cm, Gewicht 472kg, Motor: Kohler 27Ps
120,00€200,00€

Gartenhäcksler Benzin 80,00 120,00

 

Auf Wunsch kann Bedienpersonal gestellt werden!

Preise auf Anfrage.

Jedes Gerät kann auch geliefert werden: bis 10km 19,00 € und jeder weiterer Kilometer 1,50 €.

WEITERE GERÄTE AUF ANFRAGE !

  • Bei Übergabe der Leihmaschine wird auf deren Gefahrenquelle und Risiken aufmerksam gemacht.
  • Eine Einweisung der Maschine erfolgt bei Übergabe. Kaution wird bei Abholung je nach Leihmaschine erhoben.
  • Das Gerät wird gereinigt und voll betankt übergeben und muss in diesem Zustand auch wieder zurück gegeben werden.
  • Der Kunde verpflichtet sich, alle Arbeitsanweisungen genau zu beachten, die genannten Gefahrenquellen zu vermeiden und alle Personen, die in seinem Auftrag an der Maschine tätig werden, sowie jene, denen die Maschine überlassen wird, in gleicher Weise zu verpflichten und in Kenntnis zu setzen.
  • Auf das Tragen von Schutzkleidung wurde hingewiesen.
  • Für evtl. angefallene Schäden, welche durch mutwillige Beschädigung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen entstanden sind, muß der Kunde aufkommen.